Die Rechtsantragstelle nimmt Ihre Anträge und Erklärungen in gerichtlichen Angelegenheiten (z.B. Klagen und einstweilige Verfügungen) zu Protokoll, sofern nicht in Ausnahmefällen das Gesetz einen Rechtsanwalt hierfür zwingend vorsieht (z.B. Ehescheidungen, Unterhaltssachen).
Die Rechtsantragstelle erteilt allerdings keine Rechtsberatung. Dies ist vornehmlich Aufgabe der rechtsberatenden Berufe. Sollten Sie eine Rechtsberatung wünschen, wenden Sie sich daher an einen Rechtsanwalt.
Auch für Ihre Fragen zu Beratungshilfe steht Ihnen die Rechtsantragstelle zur Verfügung.
Die Aufnahme der Anträge an sich ist kostenfrei. Zur Antragstellung bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- die Postanschriften aller Beteiligten
- Beweismittel und/oder Dokumentationen über den Sachverhalt.
Bitte beachten Sie:
Für Anträge an die Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte wenden Sie sich bitte an die dortigen Rechtsantragstellen.
Die Rechtsantragstelle erreichen Sie zu folgenden Sprechzeiten:
Montag bis Freitag jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Beratungshilfestelle erreichen Sie zu folgenden Sprechzeiten:
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zur Vermeidung von Wartezeiten sowie für Besuche außerhalb der Sprechzeiten besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02642 / 9774-28.