Unsere Aufgaben

Der Aufgabenbereich des Amtsgerichts Sinzig ist umfangreich. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen sind auf dieser Seite die "wichtigsten" Aufgaben zusammengetragen.

Die Unterteilung in Zivilgericht, Familiengericht, Strafgericht usw. beschreibt nur den funktionellen Unterschied und nicht etwa ein selbständiges Gericht neben dem Amtsgericht.

Das Amtsgericht Sinzig ist

als Zivilgericht zuständig für

  • alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000,- € 
  • Arrest und einstweilige Verfügung
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
  • Verfahren auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer
    Notarurkunde oder sonstiger Urkunden
  • Entgegennahme von Schutzschriften
  • Kostenfestsetzung
  • Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Vergleich, der
    vor einer Gütestelle oder Schlichtungsstelle abgeschlossen worden ist
  • Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs
    einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle
  • Beweissicherungsverfahren
  • Beratungshilfe
  • Hinterlegungssachen

als Strafgericht zuständig für

  • Strafsachen, Bußgeldsachen, Privatklagesachen und beschleunigte
    Verfahren (sog. Schnellrichter) gegen Erwachsene und Jugendliche, soweit die Sachen
    einem Strafrichter (Jugendrichter) zugewiesen sind.
  • Tätigkeit im Ermittlungsverfahren (Ermittlungsrichter) sowie in Freiheits-
    entziehungs- und Rechtshilfesachen
  • Überwachung der Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendlichen und
    Erwachsenen
  • Jugendstrafvollstreckung und Jugendarrestvollstreckung

als Familiengericht zuständig für

  • Ehescheidung
  • Aufhebung von Lebenspartnerschaften
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Lebenspartnerschaftsunterhalt
  • Verwandtenunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
  • Güterrechtliche Ansprüche
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Bestimmung der Art der Unterhaltsgewährung
  • Regelunterhaltsverfahren
  • Adoptionsverfahren
  • Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige

als Nachlassgericht zuständig für

  • Erteilung von Erbscheinen
  • Eröffnung letztwilliger Verfügungen
  • Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
  • Entgegennahme und Beurkundungen von Ausschlagungserklärungen
  • freiwillige eidesstattliche Versicherungen
  • Testamentshinterlegungen

als Betreuungsgericht zuständig für

  • rechtliche Betreuungen
  • Pflegschaften
  • sonstige betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

als Vollstreckungsgericht zuständig für 

  • Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien
  • Pfändung von Forderungen und sonstigen Rechten
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz
  • Erteilung von Abschriften abgegebener Vermögensverzeichnisse
  • Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis bis zum Stichtag 31.12.2012
  • Zwangsvollstreckung in sonstige bewegliche Sachen (siehe Gerichtsvollzieher)

 als Grundbuchamt zuständig für

  • Eigentumsumschreibungen (Auflassungen)
  • Grundschulden und Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten
  • Nießbrauchsbestellungen
  • (Auflassungs-)Vormerkungen
  • Veränderungsnachweise
  • Teilungserklärungen etc.
  • Erteilung von Grundbuchauszügen
  • Gewährung von Einsicht in das Grundbuch

in Wohnungseigentumssachen zuständig für

  • Streitigkeiten, die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der
    Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergeben
  • die Feststellung der Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • die Bestellung eines Notverwalters