Registergericht
Zu den Registersachen gehören das Handelsregister, das Gesellschaftsregister, das Genossenschaftsregister und das Partnerschaftsregister.
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert.
- In Abteilung A (HRA) werden insbesondere Einzelkaufleute und Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen.
- In Abteilung B (HRB) sind die Kapitalgesellschaften, (Gesellschaften mit beschränkter Haftung -GmbH- und Aktiengesellschaften -AG-) eingetragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/handels_gesellschaftsre cht/handelsregister/handelsregister_artikel.html.
Im Gesellschaftsregister erfolgt die Eintragung der nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Eine solche Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt, kann sich im Gesellschaftsregister eintragen lassen; eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Für den Erwerb von Rechten an einem Grundstück ist die Eintragung im Register jedoch Voraussetzung.
Im Genossenschaftsregister sind die Genossenschaften (eG) eingetragen. Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren sozialer oder kultureller Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt. Weitere Informationen zu Genossenschaften finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/handels_gesellschaftsre cht/genossenschaftsrecht/genossenschaftsrecht_artikel.html.
Das Partnerschaftsregister verlautbart die wesentlichen Rechtsverhältnisse einer Partnerschaftsgesellschaft. Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft in der sich Angehörige freier Berufe, z.B. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen/Steuerberater, Ärztinnen/Ärzte zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen.
Zuständigkeiten
Die Handels-, Genossenschafts- und Gesellschaftsregister werden elektronisch und zentralisiert bei folgenden Gerichten geführt:
- Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach
- Zuständiges Amtsgericht: Bad Kreuznach
für die Bezirke der Amtsgerichte Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Simmern/Hunsrück und Idar-Oberstein
- Zuständiges Amtsgericht: Bad Kreuznach
- Landgerichtsbezirk Koblenz
- Zuständiges Amtsgericht: Koblenz
für die Bezirke der Amtsgerichte Cochem, Koblenz, Lahnstein, Sankt Goar, Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mayen und Sinzig - und Amtsgericht Montabaur
für die Bezirke der Amtsgerichte Betzdorf, Diez, Montabaur, Westerburg, Altenkirchen (Westerwald), Linz am Rhein und Neuwied
- Zuständiges Amtsgericht: Koblenz
- Landgerichtsbezirk Mainz
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Mainz
für die Bezirke der Amtsgerichte Alzey, Bingen am Rhein, Mainz und Worms
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Mainz
- Landgerichtsbezirk Trier
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Wittlich
für die Bezirke der Amtsgerichte Bernkastel-Kues, Daun, Hermeskeil, Trier, Wittlich, Bitburg und Prüm
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Wittlich
- Landgerichtsbezirk Frankenthal (Pfalz)
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
für die Bezirke der Amtsgerichte Neustadt an der Weinstraße, Frankenthal(Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Bad Dürkheim und Speyer
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
- Landgerichtsbezirk Kaiserslautern
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Kaiserslautern
für die Bezirke der Amtsgerichte Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Kaiserslautern
- Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Landau in der Pfalz
für die Bezirke der Amtsgerichte Germersheim, Kandel und Landau in der Pfalz (mit der Zweigstelle Bad Bergzabern)
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Landau in der Pfalz
- Landgerichtsbezirk Zweibrücken
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Zweibrücken
für die Bezirke der Amtsgerichte Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Zweibrücken
Die Partnerschaftsregister werden elektronisch bei folgenden Gerichten geführt:
- Oberlandgerichtsbezirk Koblenz
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Koblenz
für den Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Koblenz
- Oberlandgerichtsbezirk Zweibrücken
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Zweibrücken
für den Bezirk des Oberlandesgerichts Zweibrücken
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Zweibrücken
Die Schiffsregistersachen des Landes Rheinland-Pfalz sind zum 1. Februar 2024 durch Staatsvertrag dem Amtsgericht Hamburg
zugewiesen worden.