Zuständigkeiten
So finden Sie den richtigen Ansprechpartner:
Abteilung | Erreichbarkeit |
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Familiensachen und Vormundschaftssachen | 02642/9774-45, -46, -22 |
Zivilsachen | 02642/9774-47, -52, |
Nachlasssachen | 02642/9774-39, -49 |
Betreuungssachen | 02642/9774-24, -34, -44 |
Straf-, Jugendstraf- und Bußgeldsachen | 02642/9774-25, -41, -48 |
Grundbuchamt | 02642/9774-19, -23, -28 |
Zwangsversteigerungssachen | 02642/9774-26, -39, -49 |
Zwangsvollstreckungssachen | 02642/9774-26 |
Gerichtsvollzieherverteilerstelle | 02642/9774-26 |
Gerichtszahlstelle
Für Zahlungen an die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Sinzig verwenden sie bitte die unter Tel. 02642/9774-22 zu erfragende Bankverbindung.
Das Aktenzeichen der Sache ist stets anzugeben bzw. die Angelegenheit genau zu bezeichnen. Bei der Gerichtszahlstelle sind grundsätzlich nur Überweisungen zu Gerichtskosten, Geldbußen, Geldstrafen, Zwangs- und Ordnungsgeldern und zu Hinterlegungssachen möglich.
Zahlungen in privaten Angelegenheiten, etwa aufgrund eines Urteils, Mahn- oder Vollstreckungsbescheids sind unmittelbar an den Berechtigten zu leisten, nicht über die Zahlstelle des Gerichts.
Bitte beachten Sie, dass Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungsverfahren ebenfalls nicht bar eingezahlt werden können.
Wenn Sie eine Kostenrechnung oder Zahlungsaufforderung der Landesjustizkasse Mainz erhalten, überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe des Kassenzeichens bitte auf das darin bezeichnete Konto.