Pilotprojekt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Start des Online-Verfahrens für allgemeine Zahlungsklagen

Zahlungsklage im Online-Verfahren erstellen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erprobt ein Online-Verfahren für Zahlungsklagen bei Geldforderungen von bis zu 10.000 Euro. 

Auf der Website 

service.justiz.de/geld-einklagen

finden Sie Informationen dazu, wie Sie ein Klageverfahren ohne anwaltliche Hilfe an den teilnehmenden Amtsgerichten führen können, und haben die Möglichkeit, online eine Klage zu erstellen. Über den Dienst „Mein Justizpostfach“ können Sie die Klage beim zuständigen Amtsgericht digital einreichen. Damit eröffnen Sie das Online-Verfahren.

Das Amtsgericht Sinzig beteiligt sich am Pilotprojekt zum neuen zivilgerichtlichen Online-Verfahren mit Start am 01.06.2026.

Auf der Website 

service.justiz.de 

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie Onlinedienste zum verbesserten Zugang zur Justiz. Unter anderem erfahren Sie, wie Sie im Online-Verfahren eine digitale Zahlungsklage für Geldforderungen von bis zu 10.000 Euro erstellen und einreichen können und erhalten Informationen zur Einrichtung von “Mein Justizpostfach”.

Auf der Website 

service.justiz.de/mein-Justizpostfach-einrichten 

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie außerdem eine Anleitung, wie Sie den Dienst „Mein Justizpostfach“ Schritt für Schritt einrichten können. Damit können Sie digital einen Antrag stellen, Dokumente senden oder eine Klage im Online-Verfahren beim Gericht einreichen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Nutzung der Onlinedienste von service.justiz.de an kontakt@service.justiz.de.