Unsere Aufgaben
Der Aufgabenbereich des Amtsgerichts Sinzig ist umfangreich. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen sind auf dieser Seite die "wichtigsten" Aufgaben zusammengetragen.
Die Unterteilung in Zivilgericht, Familiengericht, Strafgericht usw. beschreibt nur den funktionellen Unterschied und nicht etwa ein selbständiges Gericht neben dem Amtsgericht.
Das Amtsgericht Sinzig ist
als Zivilgericht zuständig für
- alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000,- €
- Arrest und einstweilige Verfügung
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
- Verfahren auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer
Notarurkunde oder sonstiger Urkunden - Entgegennahme von Schutzschriften
- Kostenfestsetzung
- Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Vergleich, der
vor einer Gütestelle oder Schlichtungsstelle abgeschlossen worden ist - Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs
einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle - Beweissicherungsverfahren
- Beratungshilfe
- Hinterlegungssachen
als Strafgericht zuständig für
- Strafsachen, Bußgeldsachen, Privatklagesachen und beschleunigte
Verfahren (sog. Schnellrichter) gegen Erwachsene und Jugendliche, soweit die Sachen
einem Strafrichter (Jugendrichter) zugewiesen sind. - Tätigkeit im Ermittlungsverfahren (Ermittlungsrichter) sowie in Freiheits-
entziehungs- und Rechtshilfesachen - Überwachung der Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendlichen und
Erwachsenen - Jugendstrafvollstreckung und Jugendarrestvollstreckung
als Familiengericht zuständig für
- Ehescheidung
- Aufhebung von Lebenspartnerschaften
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Lebenspartnerschaftsunterhalt
- Verwandtenunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
- Güterrechtliche Ansprüche
- Ehewohnung und Hausrat
- Bestimmung der Art der Unterhaltsgewährung
- Regelunterhaltsverfahren
- Adoptionsverfahren
- Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
als Nachlassgericht zuständig für
- Erteilung von Erbscheinen
- Eröffnung letztwilliger Verfügungen
- Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
- Entgegennahme und Beurkundungen von Ausschlagungserklärungen
- freiwillige eidesstattliche Versicherungen
- Testamentshinterlegungen
als Betreuungsgericht zuständig für
- rechtliche Betreuungen
- Pflegschaften
- sonstige betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
als Vollstreckungsgericht zuständig für
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien
- Pfändung von Forderungen und sonstigen Rechten
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Erteilung von Abschriften abgegebener Vermögensverzeichnisse
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis bis zum Stichtag 31.12.2012
- Zwangsvollstreckung in sonstige bewegliche Sachen (siehe Gerichtsvollzieher)
als Grundbuchamt zuständig für
- Eigentumsumschreibungen (Auflassungen)
- Grundschulden und Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Nießbrauchsbestellungen
- (Auflassungs-)Vormerkungen
- Veränderungsnachweise
- Teilungserklärungen etc.
- Erteilung von Grundbuchauszügen
- Gewährung von Einsicht in das Grundbuch
in Wohnungseigentumssachen zuständig für
- Streitigkeiten, die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergeben - die Feststellung der Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- die Bestellung eines Notverwalters